Tempo-30 kann jetzt unkomplizierter eingeführt werden
Der Bundesrat hat am 24. August 2022 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2023 kein Gutachten mehr erstellt werden muss, um auf nicht verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen einzuführen. Es wird für Städte wie St.Gallen viel einfacher, Tempo-30-Zonen einzuführen. Mehr dazu in der Medienmitteilung
«Grünes Gallustal» hofft, dass sich die Stadt inspiriert fühlt, ihr Verkehrsregime neu zu denken und zum Beispiel an der St.Leonhard-Strasse (siehe Visualisierung) oder an der Langgasse über Tempo-30-Zonen nachzudenken. Auch die Politik denkt darüber nach: zum Artikel der Grünliberalen der Stadt St.Gallen.