06
Rechtliches
Modellvorgaben für Stadtnatur und Stadtklima
Die Stadt St. Gallen hat einen dringenden Handlungsauftrag zur verstärkten Einbindung der Natur in den Siedlungsraum. Diese Pflicht zum Schutz von Mensch und Natur stützt sich auf Bundesvorgaben zum ökologischen Ausgleich, zur Klimaanpassung sowie zur Siedlungsqualität. Das kantonale Recht leitet diese Handlungspflicht an die Gemeinden weiter. Als urbanster Raum des Kantons mit Defiziten und Potenzialen trägt St. Gallen eine besondere Verantwortung.
Die Massnahmen sollen aus einer Mischung aus verbindlichen Mindestvorgaben und zusätzlicher Freiwilligkeit bestehen. Die hier im Fokus stehende Verbindlichkeit erfordert neben der Stärkung des Vollzugs auch eine Änderung der Bau- und Zonenordnung. Dazu gehören Vorgaben für die ökologische Umgebungsgestaltung, den wirksamen Baumschutz, die wertvolle Gebäudebegrünung, die ökologisch aufgewerteten Schwerpunktzonen und Sondernutzungspläne, die Erweiterung und Aufwertung von Landschaftsschutzgebieten, die Schutzzonen zur Sicherung von ökologischen Vernetzungsgebieten, die Sicherung eines Naturstreifens im Strassenraum und die Aufwertung von biodiversen sowie klimaangepassten Freihaltezonen.