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Rechtliches
Modellvorgaben für Stadtnatur und Stadtklima
Die Stadt St. Gallen hat einen dringenden Handlungsauftrag zur verstärkten Einbindung der Natur in den Siedlungsraum. Diese Pflicht zum Schutz von Mensch und Natur stützt sich auf Bundesvorgaben zum ökologischen Ausgleich, zur Klimaanpassung sowie zur Siedlungsqualität. Das kantonale Recht leitet diese Handlungspflicht an die Gemeinden weiter. Als urbanster Raum des Kantons mit Defiziten und Potenzialen trägt St. Gallen eine besondere Verantwortung.
Die Massnahmen sollen aus einer Mischung aus verbindlichen Mindestvorgaben und zusätzlicher Freiwilligkeit bestehen. Die hier im Fokus stehende Verbindlichkeit erfordert neben der Stärkung des Vollzugs auch eine Änderung der Bau- und Zonenordnung. Dazu gehören Vorgaben für die ökologische Umgebungsgestaltung, den wirksamen Baumschutz, die wertvolle Gebäudebegrünung, die ökologisch aufgewerteten Schwerpunktzonen und Sondernutzungspläne, die Erweiterung und Aufwertung von Landschaftsschutzgebieten, die Schutzzonen zur Sicherung von ökologischen Vernetzungsgebieten, die Sicherung eines Naturstreifens im Strassenraum und die Aufwertung von biodiversen sowie klimaangepassten Freihaltezonen.
Die in diesem Kapitel dargestellten Rechtsgrundlagen führen zu einem klaren Ergebnis: Die Stadt St. Gallen hat einen dringenden Handlungsauftrag zur verstärkten Einbindung der Natur in den Siedlungsraum.
Massnahmen:
Richtplanung revidieren
Bau- und Zonenordnung im Zuge der anstehenden Revision anpassen und ergänzen:
Ökologisch wertvolle Umgebungsgestaltung
Wirksamer Baumschutz - Kernbestimmung
Baumschutzflankierung - Unterbauungsbeschränkung
Baumschlutzflankierung - Kleinere Grenzabstände
Ökologisch wertvolle Gebäudebegrünung
Ökologisch aufgewertete Schwerpunktzonen
Ökologisch aufgewertete Sondernutzungsplanungen
Ökologisch wertvolle Landschaftsschutzgebiete
Gebiete zur Sicherung ökologischer Vernetzung
Strassenräume als besondere Vernetzungskorridore
Ökologisch wertvolle Freihaltezonen - “Squares”
Materielle und formelle Vorgaben
Rechtliche Sicherung der Finanzierung - Fokus Mehrwertausgleich
Die Pflicht zum Schutz von Mensch und Natur basiert auf Bundesvorgaben zum ökologischen Ausgleich, zur Klimaanpassung sowie zur Siedlungsqualität.
Das kantonale Recht leitet diese Handlungspflicht an die Gemeinden weiter: Als Trägerinnen der Ortsplanung haben sie die verbindlichen Massnahmen zur ökologischen Aufwertung des Siedlungsraums zu ergreifen. Das kantonale Recht kennt dabei keine grundsätzlichen, sondern nur punktuelle Schranken des kommunalen Handlungsspielraums. Der Stadt St. Gallen obliegt es in Umsetzung des übergeordneten Rechts, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um eine ökologisch wertvolle Durchgrünung der Siedlung und des stadtnahen Kulturlandes voranzutreiben.
Als urbanster Raum des Kantons trägt die Stadt besondere Verantwortung. Die Massnahmen sollen in einer verhältnismässigen Mischung aus grundeigentümerverbindlichen Mindestvorgaben und zusätzlichen freiwilligen Massnahmen bestehen. Dazu gehört nebst der Stärkung des Vollzugs im geltenden Recht v.a. auch eine Änderung der geltenden Bau- und Zonenordnung. Zu denken ist an eine griffigere Umsetzung des Bundesrechts mit ergänzten Vorschriften zu naturnahen Umgebungsgestaltungen, Gewässern, Dach- und Fassadenbegrünungen, Versiegelungsverboten und Pflanzgeboten.
Massnahmen:
Richtplanung revidieren
Bau- und Zonenordnung im Zuge der anstehenden Revision anpassen und ergänzen:
Ökologisch wertvolle Umgebungsgestaltung
Wirksamer Baumschutz - Kernbestimmung
Baumschutzflankierung - Unterbauungsbeschränkung
Baumschlutzflankierung - Kleinere Grenzabstände
Ökologisch wertvolle Gebäudebegrünung
Ökologisch aufgewertete Schwerpunktzonen
Ökologisch aufgewertete Sondernutzungsplanungen
Ökologisch wertvolle Landschaftsschutzgebiete
Gebiete zur Sicherung ökologischer Vernetzung
Strassenräume als besondere Vernetzungskorridore
Ökologisch wertvolle Freihaltezonen - «Squares»
Materielle und formelle Vorgaben
Rechtliche Sicherung der Finanzierung - Fokus Mehrwertausgleich