Baumschutzzone auf dem ganzen Stadtgebiet ab 1. November 2024 in Kraft

Ein Meilenstein ist erreicht: Ab dem 1. November 2024 gilt die erweiterte Baumschutzzone auf dem ganzen Stadtgebiet. Wer einen Baum mit mehr als 80 cm Stammumfang fällen will, braucht künftig eine Bewilligung.

Am 12. März 2023 hat das St.Galler Stimmvolk deutlich gesagt, dass es auf dem gesamten bebaubaren Stadtgebiet die Bäume schützen will. Das heisst konkret: Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm dürfen in St.Gallen nicht mehr ohne Bewilligung gefällt werden.

Vor allem am Rosenberg, am Bernegghang, in der Mülenen, in den städtischen Parks und Friedhöfen sowie in der Altstadt wird der wertvolle Baumbestand jetzt konsequent geschützt.

Grünes Gallustal freut sich auch darüber, dass die Stadt den Rekurs gegen die Zonenplanänderung zurückgewiesen und den Volkswillen zügig umsetzt.

Diese kerngesunde Platane am Marktplatz kam knapp davon: Sie wurde im November 2023 mit viel Zivilcourage vor der Fällung bewahrt.

Die Stadt konnte die Fernwärmeleitungen statt wie geplant unter dem Baum ein Stück daneben verlegen und die Wurzeln des Baums mit professionellen Massnahmen schützen.

Läppische Strafen für illegale Baumfällungen

Das Tagblatt berichtete am 16. Oktober 2024 über die illegale Fällung eines Waldstücks durch zwei Männer. Diese kamen mit einer läppischen Busse von 500 Franken davon. Hoffentlich gehören solche traurigen Meldungen der Vergangenheit an!